Unsere Grundsätze
Code of Ethics
Filmfestivals sind ein wichtiger Baustein der Auswertungskette von Filmen und verstehen sich als Teil der Filmwirtschaft ebenso wie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Sie stehen für eine vielfältige Auseinandersetzung mit Film in all seinen Facetten, setzen sich für eine plurale, gerechte Gesellschaft ein und wenden sich gegen jede Form von Diskriminierung. Diversität soll in allen Bereichen eines Filmfestivals mitgedacht werden. Die in diesem Guide gelisteten Festivals orientieren sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Dieser Code of Ethics hält die zentralen Kriterien fest, die Filmfestivals idealerweise erfüllen sollten.
Paragraphen
1. Was ein Filmfestival ausmacht. Filmfestivals sind mehrtägige, öffentliche Veranstaltungen, die jährlich oder alle zwei Jahre stattfinden. Sie zeichnen sich durch eine künstlerisch-kuratorische Absicht und ein eigenes programmatisches Profil aus, sind Orte der Begegnung und fördern Filmkultur wie Filmschaffende. Zu ihrem Selbstverständnis gehört die bestmögliche Projektion der gezeigten Werke in Kinos oder kinoähnlichen Räumen; sie dienen als Forum für Austausch und Meinungsbildung. Nicht darunter fallen Veranstaltungen, die sich auf PR-, Image- oder Werbefilme konzentrieren, Festivals von Wirtschaftsunternehmen, Formate im Rahmen von Messen sowie reine Wettbewerbsveranstaltungen oder Filmtouren.
2. Diversität. Vielfalt soll sich sowohl in den internen Strukturen eines Festivals als auch in seiner Außendarstellung widerspiegeln.
3. Inklusion. Filmfestivals sollen allen gesellschaftlichen Gruppen — unabhängig von physischen, kognitiven oder sozialen Barrieren — die Teilnahme ermöglichen.
4. Faire Arbeitgeber. Filmfestivals zahlen allen Mitarbeitenden eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit.
5. Transparente Besetzung der Festivalleitung. Die Position der Festivalleitung wird öffentlich ausgeschrieben und nach einem klaren, nachvollziehbaren Verfahren besetzt.
6. Diverse Jurys. Jurys werden divers und unabhängig zusammengesetzt.
7. Transparente Einreichbedingungen. Regularien und ausgelobte Preise werden klar und eindeutig kommuniziert und bleiben auch über die Festivalzeit hinaus gut sichtbar auf der Website abrufbar. Eine Einreichung verpflichtet nicht zur Teilnahme; die schriftliche Einladung ist von den Rechteinhaber*innen zu bestätigen.
8. Einreichgebühren. Wer eine Einreichgebühr erhebt, verpflichtet sich, die eingereichten Filme auch tatsächlich zu sichten. Gebühren müssen angemessen bemessen sein.
9. Rückmeldung bei Ablehnung. Wird ein Film nicht angenommen, werden die Einreicher*innen informiert; die Form der Absage muss aus den Regularien hervorgehen.
10. Akkreditierung. Vertreter*innen der ausgewählten Filme erhalten eine kostenfreie Akkreditierung. Je nach Größe und Möglichkeiten des Festivals können optional Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees übernommen werden.
11. Austausch mit dem Publikum. Festivals laden Filmemacher*innen ein, um den Dialog mit dem Publikum und die Vernetzung unter Filmschaffenden zu fördern.
12. Umfang der Aufführungsrechte. Übertragene Aufführungsrechte gelten ausschließlich für die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie die Verfügbarkeit in deren Filmmärkten. Eine Festivalteilnahme darf nicht an die Überlassung anderer Auswertungsformen (TV, Internet, sonstige Aufführungen) gekoppelt werden, sofern die Rechteinhaber*innen dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Für Bild- und Filmmaterial zu Presse- und Werbezwecken holt jedes Festival die entsprechenden Nutzungsrechte separat ein.
13. Anzahl der Vorführungen. Wie oft ein Film im Festivalprogramm gezeigt wird, wird mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung abgestimmt.
14. Format und Qualität der Vorführung. Der Film wird in dem rechtzeitig mit den Rechteinhaber*innen abgesprochenen Format gezeigt; die bestmögliche Projektion wird zugesichert, unfertige oder als Sichtungsmaterial gekennzeichnete Fassungen werden nicht gezeigt.
15. Sorgfalt im Umgang mit Filmmaterial. Festivals gehen sorgfältig mit den zur Verfügung gestellten analogen und digitalen Kopien und Materialien um und respektieren die Interessen der Rechteinhaber*innen sowie anderer Festivals.
16. Urheberkennzeichnung. Die Urheberschaft der gezeigten Werke wird in allen Publikationen des Festivals kenntlich gemacht.
17. Auszahlung von Preisen. Preise werden so schnell wie möglich an die Preisträger*innen übergeben, das Preisgeld in der im Katalog oder auf der Website veröffentlichten Höhe ausgezahlt; notwendige Steuerabzüge sind in den Regularien kenntlich zu machen.
18. Transparente Statistik. Zuschauerstatistiken werden nach nachvollziehbaren, transparenten Kriterien geführt.
Inhaltlich übernommen aus dem Code of Ethics von filmfestival-deutschland.de, sprachlich für diesen Guide überarbeitet. Dieser Code of Ethics beschreibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, an der sich Festivals orientieren können — er ist kein rechtlich bindendes Regelwerk und wird von uns nicht im Einzelfall geprüft. Mit der Eintragung eines Festivals über unsere Eintragungs-Maske bestätigen Veranstalter*innen, die Grundsätze zur Kenntnis genommen zu haben und sie nach bestem Wissen mittragen zu wollen.